Preise und AGB

Kostenübernahme

Die Kosten für die Kita- und Schulbegleitung können auf Antrag erstattet werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Eingliederungshilfe für behinderte und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Anträge auf Eingliederungshilfe richten Sie an:

Amt für Soziales und Versorgung
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon 0781 805-1477

Sozialamt
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Telefon 07641 451-0

Der Club 82 ist Vertragspartner des Ortenaukreises. Gerne informieren wir Sie auch über die Antragstellung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.09.2014)

Ziel der Leistung
Die Leistung der Integrationshilfe hat das Ziel, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung oder Beeinträchtigung den Besuch allgemeiner Kindertagesstätten oder Schulen zu ermöglichen. Die Leistung verfolgt das Ziel der Teilhabe und Integration und des Ausgleichs von Entwicklungsdefiziten im sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich.

Inhalt und Umfang der Leistung
Inhalt und Umfang der Leistung richten sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen der erforderlich ist, um die jeweilige Einrichtung zu besuchen und an deren Angeboten teilnehmen zu können. Inhalt und Umfang der Leistung werden in einem Hilfeplanverfahren festgelegt. Die aufgeführten Entgelte werden für die am Kind erbrachten Dienstleistungsstunden berechnet und enthalten Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Mitwirken bei der Hilfeplanung, fachliche Begleitung durch kollegiale Beratung, Fortbildung, Kooperation, Kontakte etc.

Leistungsausfall bei Abwesenheit des Kindes
Bei ungeplanter Abwesenheit des Kindes oder Jugendlichen z.B. wegen Krankheit, hat der Club 82 bis zu vier Wochen Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Leistung. Der Mitarbeiter des Club 82 hält in dieser Zeit regelmäßig Kontakt zu dem Kind oder Jugendlichen sofern dies möglich und im Rahmen des Hilfeplans sinnvoll ist.

Tätigkeitsausfall bei Abwesenheit des Mitarbeiters
Bei Abwesenheit des Mitarbeiters (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit ) kann der Club 82 - sofern sinnvoll und möglich - Ersatzpersonal bereitstellen. Ist dies nicht möglich, werden die Ausfallzeiten nicht berechnet.